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Wie kann ich die Viventis Stiftung unterstützen?

Spende

Unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, als Organisation oder als Firma eine Spende leisten möchten, der Viventis Förderstiftung ist jeder Beitrag willkommen. Benutzen Sie bitte das untenstehende Bankkonto oder kontaktieren Sie uns persönlich.

Legat / Erbschaft

Im Rahmen Ihrer Nachlassregelung können Sie die Viventis Förderstiftung mit einem Legat unterstützen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie zu diesem Zweck Ihr Testament entsprechend ausfertigen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bankkonto

BankUBS Switzerland AG
BICUBSWCHZH80A
Zugunsten vonViventis Stiftung
Huobstrasse 5
8808 Pfäffikon SZ
IBANCH24 0023 0230 8261 1801 V

Gute Gründe, die Viventis Stiftung zu unterstützen

Alter als Chance

Im Jahr 2030 werden voraussichtlich ca. 9.5 Mio. Menschen in der Schweiz leben. Der Anteil der 80-jährigen und älteren Personen an der schweizerischen Wohnbevölkerung wird dann auf ca. 8% oder 750‘000 Menschen steigen.

Den Themen «Menschen im Alter» bzw. «Leben und Wohnen im Alter» kommt somit gesellschaftspolitisch eine immer grössere Bedeutung zu. Sie und ich, wir alle werden über kurz oder lang vor den Fragen stehen, die dieser Lebensabschnitt für uns bereithält. Die Viventis Förderstiftung unterstützt die Suche nach den richtigen Antworten auf die drängenden Fragen, welche uns alle betreffen.

Professionelles Knowhow

Die Viventis Förderstiftung wurde von der Tertianum AG gegründet und wird auch heute von ihr unterstützt. Damit ist sichergestellt, dass professionelles Knowhow der grössten Unternehmensgruppe zum Thema ‘Leben und Wohnen im Alter’ in der Schweiz verfügbar ist und die effektiven Bedürfnisse möglicher Begünstigter erkannt und richtig beurteilt werden.

Minimale Administration und unabhängige Kontrolle

Die Organisation der Viventis Förderstiftung verhindert administrative Leerläufe und garantiert die Zweckbestimmung der eingesetzten Mittel. Die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte arbeiten ehrenamtlich.

Die Viventis Förderstiftung wird jedes Jahr von der eidg. Stiftungsaufsicht unabhängig überprüft.